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/ Das Gespräch

Sexualisierte Gewalt in der Kirche

Claudia Paul über den Umgang mit dem Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

Man hat etwas beobachtet und ein ungeheuerlicher Verdacht entsteht. Man will es kaum wahrhaben. Fälle von sexualisierter Gewalt im kirchlichen Bereich sind manchmal schwer zu erkennen. Außerdem will man keine Unschuldigen brandmarken. Vor zwei Jahren hat unter anderem die Evangelische Kirche im Rheinland das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt beschlossen. Danach sind hauptamtlich wie ehrenamtlich Mitarbeitende in der Kirche verpflichtet, einen begründeten Verdacht auf sexualisierte Gewalt zu melden.

Claudia Paul arbeitet bei der Ansprechstelle für den Umgang mit Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung bei der Evangelischen Kirche im Rheinland. Im Gespräch mit Katja Völkl erzählt sie von ihrer Arbeit und was Mitarbeitende in der Kirche tun können, wenn sie den Verdacht hegen einen Fall von sexuellem Missbrauch beobachtet zu haben.

Weitere Links:

Zum Schutzkonzept der EKiR

Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

- der Evangelischen Kirche von Westfalen

- der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

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